Wie platziert man den Hinweis "inkl. Mwst., zzgl. Versand" wirklich abmahnsicher?
Am 04.10.07 gab der BGH via Pressemitteilung bekannt, dass ein neues Urteil zum Thema "Platzierung der Preisangaben im Internetversandhandel" ergangen ist. Nun liegt auch die Urteilsbegründung vor. Lesen Sie im nachfolgenden Beitrag, wie Online-Händler den Hinweis "inkl. Mwst., zzgl. Versand" zu platzieren haben.
muss Lösung eins auch verlinkt sein?
Beitrag von Tobias
13.07.2012, 14:12 Uhr
Der Begriff „Versandkosten" muss dabei auf die Versandkostentabelle des Online-Shops verlinkt sein.
Trifft das auch auf die erste Lösung zu? Also muss ich bei Lösung eins auch „Der Begriff „Versandkosten" muss dabei auf die Versandkostentabelle des Online-Shops verlinkt sein.“ Vielen dank
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Versandkosten verlinkt? von Lena, 18.06.2018, 11:30 Uhr
Genau die Frage hatte ich sowohl vor als nach dem Lesen des Artikels. Muss der Versanskosten-Hinweis auch in der ersten Lösung verlinkt sein?
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