Leserkommentar zum Artikel

Wie platziert man den Hinweis "inkl. Mwst., zzgl. Versand" wirklich abmahnsicher?

Am 04.10.07 gab der BGH via Pressemitteilung bekannt, dass ein neues Urteil zum Thema "Platzierung der Preisangaben im Internetversandhandel" ergangen ist. Nun liegt auch die Urteilsbegründung vor. Lesen Sie im nachfolgenden Beitrag, wie Online-Händler den Hinweis "inkl. Mwst., zzgl. Versand" zu platzieren haben.

» Artikel lesen


muss Lösung eins auch verlinkt sein?

Beitrag von Tobias
13.07.2012, 14:12 Uhr

Der Begriff „Versandkosten" muss dabei auf die Versandkostentabelle des Online-Shops verlinkt sein.

Trifft das auch auf die erste Lösung zu? Also muss ich bei Lösung eins auch „Der Begriff „Versandkosten" muss dabei auf die Versandkostentabelle des Online-Shops verlinkt sein.“ Vielen dank

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Versandkosten verlinkt? von Lena, 18.06.2018, 11:30 Uhr

    Genau die Frage hatte ich sowohl vor als nach dem Lesen des Artikels. Muss der Versanskosten-Hinweis auch in der ersten Lösung verlinkt sein?

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei