Ist für ein Kabel mit Steckern der Grundpreis anzugeben?
Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet oder bewirbt, muss neben dem Endpreis auch den Grundpreis angeben. Gilt diese Vorgabe allerdings auch für Kabel, die mit Steckern versehen sind?
Grundpreisangabe bei Spazierstöcken
Beitrag von DM
25.04.2012, 18:36 Uhr
"Ob die Längenangabe bei Kabeln mit Steckern lediglich eine Erläuterung zum Produkt darstellt und Kabel mit Stecker daher nicht der Grundpreisangabepflicht unterliegen, muss allerdings bezweifelt werden, da der Verkauf von Kabeln maßgeblich von der Länge der jeweiligen Kabel abhängt. Der Kunde interessiert sich vor allem dafür, ob das Kabel seiner Wahl auch die richtige Länge zur Verwendung aufweist (der potentielle Kunde wird sich wohl nicht für ein HDMI-Kabel mit 1 Meter Länge interessieren, wenn sein Blu-Ray-Player vom Fernseher 2 Meter entfernt steht). Nach unserer Auffassung dürfte wohl die Angabe der Länge nicht lediglich eine Beschaffenheitsinformation darstellen. Es spricht somit einiges dafür, dass eine Grundpreisangabepflicht besteht, es sei denn, man möchte die Ausnahmevorschrift des § 9 Abs. 4 Nr. 2 PAngV für einschlägig erachten."
...diese Auffassung halte ich für abwegig. Für einen75 cm langen Spazierstock könnte man genau so die Angabe des meterpreises verlangen, ebeso für eine Kabeltrommel mit 20, 25 oder 50 Meter Kabel, den Schlauchwagen mit 20, 25 oder 50 Meter Schlauch, die 30 cm langen Strohhalme. Bei den im Bericht zitierten Kabeln haben die einezlenen Bestandteile zudem eine völlig unterschiedliche Wertigkeit. Der Hauptanteil entfällt bei hochwertigen Kabeln auf die Stecker und in vielen Fällen auf integrierte Drosseln. Werden die Kabel in unterschiedlichen Längen angeboten (SAT-Kabel o.ä.), ist das längere Kabel i.d.R. nur unwesentlich teurer, was die vorstehende Behauptung bestätigt. Insofern stellt der Meterpreis keine sinnvolle und brauchbare Information für den Verbraucher dar.
Daß aber der Gesetzgeber gerade beim Grundpreis auf eine brauchbare Information Wert gelegt hat, zeigt sich daran, daß er beispielsweise bei bestimmten Artikeln die Angabe der Kosten eines Waschvorgangs als mögliche Angabe zugelassen hat.
Bei den beschriebenen Kabeln ist die Angabe des Meterpreises einfach nur albern.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
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und wie ist es bei Büchern? von Jens Müller, 24.04.2012, 19:21 Uhr
... wenn man zum Beispiel wirbt: Buch Xy 350 Seiten 5 kg .... 100 Euro Da muss dann auch sicherlich auch stehen Preis pro Seite 3,50 Euro pro kg 20 Euro ?! So sollte man es unterlassen die Seitenanzahl und/oder das Gewicht eines Buches zu erwähnen.
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Kabel oder Leitung? von Frank Waßenberg, 19.04.2012, 12:09 Uhr
Wie auch schon in Facebook geschrieben: Die Frage die sich noch dazu gesellt, ist die Tatsache das Kabel in der Erde liegen und Leitungen eigentlich die richtige Bezeichnung wäre. Das lernt jeder Elektro-Azubi im ersten LJ. Kabel kommen in die Erde, alles andere sind Leitungen. :)
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