Leserkommentar zum Artikel

Frage des Tages - zur Beschränkung des Widerrufrechts bei Kontaktlinsen

Kann das gesetzliche Widerrufsfrist für den Fall ausgeschlossen werden, dass der Kunde die Original(um)verpackung der bestellten Kontaktlinsen oder Kontaktlinsenpflegemittel öffnet, um zu kontrollieren, ob es sich um die bestellte Ware handelt?

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geöffnete Kontaktlinsen

Beitrag von Holger Schneider
08.08.2011, 21:44 Uhr

also heisst das quasi, sobald der Blister bzw. das Gläschen geöffnet wurden, wäre der Kunde nicht mehr berechtigt die Linsen zurück zu senden. Oder gibt es da kein genaues Urteil? Wenn der Kunde die Linse ja schon getestet hat (also schon im Auge hatte) ist das ja ziemlich unhygienisch und kann ,meines Wissens, sogar zu einer Bindehautentzündung/ablösung führen.

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