Leserkommentar zum Artikel

Vorteilhaft für Start-Ups und Existenzgründer: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bietet sich vor allem für kleinere und junge Unternehmen wie Start-Ups oder Existenzgründer an. Denn sie lässt sich schnell und einfach gründen. Zudem muss keine Geldeinlage (Stammkapital) wie bei der GmbH oder AG eingebracht werden. Im Folgenden wird die GbR in ihren wesentlichen Punkten dargestellt.

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Besser UG

Beitrag von RA Splendor
18.04.2011, 13:28 Uhr

Für Start-ups, speziell aus dem Bereich der IT-Beratung, dürfte neben der Frage nach dem Startkapital die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung eine große Rollte spielen. Diese erreicht man aber mit der GbR gerade nicht, mit einer - kostengünstigen - "UG haftungsbeschränkt" aber schon. Die paar Euro und den Gang zum Notar ist die Haftungsbeschränkung aber allemal wert.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • UG, Kommentar von RA Splendor von Patrick Prestel, IT-Recht Kanzlei, 18.04.2011, 14:39 Uhr

    Sehr geehrter Herr Kollege Splendor, vielen Dank für den Hinweis auf die UG. Diese wird bald in einem eigenen Artikel dargestellt. Mit kollegialen Grüßen Patrick Prestel

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