LG Düsseldorf: Wettbewerbsverstoß durch unterlassene Pfanderhebung bei Erfrischungsgetränken
Der Vertrieb von Getränken in Einweggetränkeverpackungen (mit Füllvolumen von 0,1 – 3 Liter) ohne Pfanderhebung und Kennzeichnung der Pfandpflicht kann gegen die Verpackungsverordnung verstoßen und zu einem Wettbewerbsverstoß i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) führen.
Und wie verhält es sich mit importierten Getränken?
Beitrag von Wolfgang Maurer
05.01.2011, 21:14 Uhr
Interessant in diesem Zusammenhang wäre es, eine Stellungnahme bezüglich rechtmäßig aus dem EU-Raum eingeführter Dosengetränke, für die in Deutschland eine Pfandpflicht - ersichtlich aus dem auf der Dose befindlichen Symbol - im Ausland jedoch keine Pfandpflicht besteht, zu erhalten.
Diese Unsitte greift in immer mehr - überwiegend von Migranten geführten - Schnellimbiß-Läden um sich.
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