Leserkommentar zum Artikel

BGH-Entscheidung: Zu Grundpreisangaben – Herausforderung für eBay-Händler

Wie die IT-Recht Kanzlei bereits [berichtete|grundpreise.html] , hat der BGH mit einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil vom 26.02.2009 (Az.: I ZR 163/06) entschieden, dass bei Warenangeboten, die eine Grundpreisangabe erfordern, den Anforderungen an § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV (nur) dann entsprochen wird, wenn Endpreis und Grundpreis auf einen Blick wahrgenommen werden können.

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Grundpreis in die Ebay Artikelüberschrift

Beitrag von Michelberger
20.08.2010, 13:27 Uhr

Hallo

die Idee mit der Angabe des Grundpreises in die Artikelüberschrift ist nicht neu, teilweise auch gut gemeint, aber mit Nachteilen verbunden :

Die 55 Buchstaben der Artikelüberschrift sind ohnehin kostbar knapp bemessen, um manche Artikel mit Größen oder Farbangabe ordentlich zu betiteln. Hier noch 8 - 10 Zeichen für den Grundpreis verwenden zu müssen, ist nicht gut. Wären die in Ebay möglichen Untertitel nicht kostenpflichtig und auch nach erfolgten Käufen änderbar, wäre das sicherlich eine Option. Die Aufnahme des Grundpreises in die Titelbeschreibung ist schlecht, wenn sich bei Artikeln der Preis ändert. Die Artikelbezeichnung kann nach erfolgten Käufen nicht mehr geändert werden. Artikel, die häufig verkauft werden, somit in den Suchergebnissen gut zu finden sind, können preislich nicht mehr überarbeitet werden, da sonst der angegebene Grundpreis im Titel nicht stimmt. Das Angebot muss also beendet werden und neu eigestellt.

Es ist dann auch nicht möglich , befristete Rabattaktionen in Ebay zu starten. Denn auch hier kann der Grundpreis nicht angepasst werden.

Sie sehen also, das einfügen des Grundpreises in die Ebay Titelzeile hat enorme Schwächen.

Es muss eine andere Lösung her

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Ergänzender "Lösungs-"ansatz von mcs, 24.09.2009, 10:46 Uhr

    Zumindest theoretisch müsste es doch genügen beide Preise direkt neben- oder untereinander und sicherheitshalber deutlich hervorgehoben an auffälliger Position innerhalb der Artikelbeschreibung anzugeben (zusätzlich zur Endpreisangabe im System). Es gibt schliesslich keine Regelung und bislang... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von Unbekannt, 25.08.2009, 19:45 Uhr

    Dann müssen Sie schon eine verdammt komische Bildschirmauflösung haben, wenn Sie einen Grundpreis, welcher am Anfang der Artikelbeschreibung haben, ohne scrollen auf einen Blick auf den Bildschirm bekommen.

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