Hauptnavigation überspringen

Können Verbraucher geöffnete Mystery-Boxen bei deren Nichtgefallen per Widerruf zurückgeben oder kommt ein Ausschluss dieses Rechts in Betracht?

» Artikel lesen


Interessanter Artikel

Beitrag von O-K
26.10.2025, 09:32 Uhr

Ich habe diesen Artikel gefunden, als ich die Widerrufsbelehrung bei "MegadealBox" gelesen habe und diese mir gleich merkwürdig vorkam. Das ist doch genau der Fall, um den es geht. Man schreibt dort eindeutig, dass nach dem Öffnen das Widerrufsrecht erlischt. Also diesem Artikel nach genau das, was nicht sein darf und Wettbewerbswidrig ist. Frei nach dem Motto: "Man kann es ja mal versuchen"

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Automatenfür Mystery / Überraschungsboxen von Leo, 07.02.2025, 12:10 Uhr

    In einem Onlineshop kann der Widerruf bei solchen Artikeln nicht ausgeschlossen werden, aber was ist eigentlich mit den Automaten, die jetzt an Tankstellen etc. auftauchen. Dort kann der Verbraucher ja auch nicht die Ware wie im Geschäft probieren / in Augenschein nehmen. Wir dadurch nicht der... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei