Leserkommentar zum Artikel

EU-Gericht entscheidet: Dürfen US-Dienste für die Datenverarbeitung noch genutzt werden?

Seit 2023 sind US-Datentransfers unter dem EU-US-Datenschutzabkommen datenschutzkonform. Dies wollte eine Klage aus der EU ändern, über die nun entschieden wurde. Können EU-Unternehmer aufatmen?

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Rechtskräftig?

Beitrag von Auditor
15.09.2025, 10:04 Uhr

Vielen Dank für die sehr gute Zusammenfassung des Sachverhalts. Gibt es jetzt noch eine Frist, in der die Entscheidung angefochten werden kann, so dass ggf. (vom nächsthöheren Gericht) weiterverhandelt wird?

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