Leserkommentar zum Artikel

Abmahnung: Abgabe von Biozid-Produkten ohne vorheriges Abgabegespräch

Seit dem 01.01.2025 lösen Biodzidprodukte einen erhöhten Handlungsbedarf aus. Es geht um das Selbstbedienungsverbot, das u.a. ein Abgabegespräch vor Abschluss des Kaufvertrages vorschreibt.

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Umsetzung

Beitrag von Nordalux
25.07.2025, 16:43 Uhr

Solch eine Anfrage hatten wir Anfang des Jahres auch erhalten, dieses umzusetzen. Daher wissen wir, um welchen Shop es sich handelt, da es zur Referenz herangezogen worden war.

In Shopify ist es relativ simpel, dies umzusetzen. Hier ist eine 2-stufige Verifikation möglich.

1. Verifikation: Abspielen des Videos & Aufzeichnen des Zeitstempels. Das Video kann und darf nicht schneller geschaltet werden und wird nicht übersprungen.

2. Verifikation: Telefongespräch.

Erst wenn das Video vollständig abgespielt wurde, kann zur Kasse geleitet werden. Bei Plusshops kann geprüft werden, ob eine Variable übergeben worden ist, um die Bestellung aufzugeben. Nach der Bestellung wird die nicht automatisch ausgeführt, sondern es wird ein Automatismus ausgelöst, damit eine Fachkundige Person sich telefonisch meldet. Solch ein Gespräch kann als Anhang in Shopify gespeichert werden; wir empfehlen jedoch ein Datenspeicher mit der Bestellnummer. Datenschutzbedingt lokal auf einem NAS oder einem Server innerhalb des EWR.

Die Gesetze werden hier immer absurder. Biozidprodukte zu verkaufen ist eine Leistung, die immer absurder wird. Selbst im Einzelhandel sind viele Produkte rausgeflogen, um die Sachkundigenschulung zu sparen. Wer dennoch ein Weg finden möchte, wird ihn finden. Den Shopifykonformen Weg haben wir oben beschrieben, wie wir ihn implementieren täten. Leider kam es damals beim anfragenden Kunden nicht zum Auftrag. Hier sprechen wir auch nicht von 100 Euro in der Umsetzung. Datenaufzeichnung wird immer wichtiger.

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