Chemikalien: Neue Vorgaben für Online-Kennzeichnung
Jüngst wurde die EU-CLP-Verordnung reformiert. Sie sieht ab 2026 eine erweiterte Pflichtkennzeichnung für gefährliche Stoffe und Gemische im Internet vor.
QA-Manager
Beitrag von Franz Zeltner
30.04.2025, 13:42 Uhr
Die Änderung in Artikel 48 Satz 1 und 2 fordert keine Sicherheitshinweise (P-Sätze), sondern nur Gefahrenhinweise (H-Sätze).
Wie kommen Sie deshalb in Kapitel 1 in der Aufzählung der zwingend erforderlichen Daten auf "wo zutreffend: Sicherheitshinweise ("P-Sätze")?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
-
Maßgeblich: Art. 48a der reformierten CLP-VO von IT-Recht Kanzlei, 30.04.2025, 13:59 Uhr
Guten Tag, danke für Ihren Kommentar. Der Beitrag behandelt die reformierten Kennzeichnungsvorgaben aus der Änderungsverordnung 2024/2865 zur CLP-Verordnung, die einen neuen Art. 48a für die Online-Kennzeichnung einführt (geltend ab 01.07.2026) Dieser lautet: "Werden Stoffe oder Gemische im... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben