Leserkommentar zum Artikel

Chemikalien: Neue Vorgaben für Online-Kennzeichnung

Jüngst wurde die EU-CLP-Verordnung reformiert. Sie sieht ab 2026 eine erweiterte Pflichtkennzeichnung für gefährliche Stoffe und Gemische im Internet vor.

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QA-Manager

Beitrag von Franz Zeltner
30.04.2025, 13:42 Uhr

Die Änderung in Artikel 48 Satz 1 und 2 fordert keine Sicherheitshinweise (P-Sätze), sondern nur Gefahrenhinweise (H-Sätze).

Wie kommen Sie deshalb in Kapitel 1 in der Aufzählung der zwingend erforderlichen Daten auf "wo zutreffend: Sicherheitshinweise ("P-Sätze")?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Maßgeblich: Art. 48a der reformierten CLP-VO von IT-Recht Kanzlei, 30.04.2025, 13:59 Uhr

    Guten Tag, danke für Ihren Kommentar. Der Beitrag behandelt die reformierten Kennzeichnungsvorgaben aus der Änderungsverordnung 2024/2865 zur CLP-Verordnung, die einen neuen Art. 48a für die Online-Kennzeichnung einführt (geltend ab 01.07.2026) Dieser lautet: "Werden Stoffe oder Gemische im... » Weiterlesen

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