Leserkommentar zum Artikel

Kennzeichnungspflicht bei KI-Inhalten

Ab Mitte 2026 sind bestimmte KI-Inhalte klar als solche zu kennzeichnen – doch welche genau und in welcher Form?

» Artikel lesen


Welches To Do?

Beitrag von cf
02.04.2025, 05:49 Uhr

Hallo, zwei Punkte kommen aus dem Beitrag leider nicht ganz klar raus: 1. Müssen ab dem Stichtag in 2026 auch alle bis dahin bereits erzeugten relevanten Ki-Inhalte nachträglich gekennzeichnet werden, oder nur die ab dem Stichtag neu erstellten? 2. Wie genau kann so eine Kennzeichnung aussehen? Wenn man im Bild selbst, z.B. unten am Bildrand, den Text "Ki-generierter Inhalt" gut lesbar anbringt, dann ist das ja nicht barrierefrei. Aber wenn man den Text unterhalb des Bildes platziert, so dass er als Klartext im html ist, dann fehlt der Hinweis sobald man das Bild z.B. per Rechtsklick in einem neuen Tab öffnet, da dann NUR das Bild dargestellt wird - und Metadaten des Bildes selbst (also nicht im html sondern direkt im Bild eingebettete) werden z.B. von Screenreadern ja nicht gelesen. Somit auch keine Lösung.....

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • Produkttexte von Patrick, 05.06.2025, 11:31 Uhr

    Ich finde es gut, dass Produkttexte für einen Shop ausgenommen wurden! Aktuell halte ich KI für eine Hilfe - jeder sollte den Text aber nochmal durchlesen und prüfen ob die KI wirklich die Eigenschaften des Produkts korrekt wiedergibt. d.h. erstellt die KI einen fehlerhalften Text ist man eh... » Weiterlesen

  • Kein Verständnis für Nichtkennzeichnung im Verkauf! von Danny, 16.05.2025, 16:21 Uhr

    Ich hab kein Verständnis dafür, dass KI Texte oder Bilder in Büchern, die zum Verkauf stehen, nicht gekennzeichnet werden müssen. Nachweislich bedienen sich die KI an bekannten Texten und Bildern. Das hat nichts mit künstlerischer Erstellung zu tun! Das ist Betrug am Kunden! Hier MUSS es eine... » Weiterlesen

  • Was genau ist zu tun? von Florian Müller, 06.05.2025, 14:26 Uhr

    Der Artikel selbst ist ja schon sehr interessant. Aber wie genau z.B. ein Bild zu kennzeichnen ist, geht daraus nicht hervor. Reicht eine kleine textliche Kennzeichnung als Subline unter dem Bild? Muss es irgendwo im Bild stehen? Wenn es eine textliche Kennzeichnung ist, muss sie direkt unter dem... » Weiterlesen

  • Sehr guter Beitrag! von sabine, 15.04.2025, 12:20 Uhr

    Leider hört man immer wieder in Schulungen und sogar von Datenschutzbeauftragten gebetsmühlenartig "KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden", obwohl dies nur für einen bestimmten Teil der Inhalte gilt und abgesehen davon auch schon organisatorisch überhaupt nicht zu bewältigen wäre.... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei