GPSR leicht gemacht: Muss ich immer einen EU-Verantwortlichen angeben?
Die GPSR brennt den Online-Händlern unter den Nägeln, denn „Deadline“ ist bald, am 13.12.2024. Viele Händler fragen, ob immer ein EU-Verantwortlicher anzugeben ist. Damit befassen wir uns heute einmal.
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Beitrag von C. Topham
11.12.2024, 14:36 Uhr
Moin, Sie schreiben, dass es sich bei den neuen Informationspflichten für Online-Angebote eigentlich nur um einen Informationstransfer handelt, von Informationen, die jetzt eh bereits schon auf dem Produkt angegeben sein müssen. Ich verstehe §6 ProdSG so, dass (bislang) der Hersteller ODER des EU-Importeurs angegeben werden müssen, nicht aber Drittstaat-Hersteller UND EU-Importeur. Im Online-Angebot sollen nun aber zwingend beide Angaben vorhanden sein? Also doch nicht reiner Informationstransfer? Ich würde mich sehr über Aufklärung freuen. Herzlichen Dank!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Angabe von Email und Telefonnummer von T.Josh, 01.12.2024, 14:12 Uhr
Muss zb. bei Ebay die Email und die Telefonnummer angegeben werden oder reicht auch eines vorn beidem.
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