Leserkommentar zum Artikel

Mahnpauschale: Neue eBay-Abzocke + Musterschreiben

Ein Kunde bestellt günstige eBay-Waren, erklärt den Widerruf und verlangt bei angeblich ausbleibender Lieferung die Rückzahlung – inklusive Mahnpauschale. Wie Händler auf solche Fälle reagieren können, zeigt dieser Beitrag.

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Herr

Beitrag von Topper
19.11.2024, 21:57 Uhr

Wenn man den Namen googelt, findet man jemanden einen, der in einer Uni Jura studiert. Dazu passt auch die Postanschrift. Kann man jetzt die Uni anschreiben und denen einen Hinweis geben, dass es einen potenziellen Betrüger unter deren Studenten gibt?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Md. von Steff, 30.01.2025, 13:44 Uhr

    Wieso sollte die Mahnpauschale anfallen, wenn der Käufer eben ein Verbraucher ist und kein Unternehmen? Damit allein hat sich doch das Thema schon erledigt.

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