Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 12: Die Privatkopie)
Die zahlreichen Änderungen des Urhebergesetzes, die nach der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Novellierung des Urheberrechts (zweiter Korb) erlassen worden sind, veranlassten die IT-Recht-Kanzlei zur Überarbeitung und erneuten Veröffentlichung dieser Serie. Von den Gesetzesänderungen sind insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken betroffen. Der Aufklärungsbedarf ist weiterhin groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der neuen Serie das Urheberrecht samt der Änderungen, insbesondere aus IT-rechtlicher Sicht, darstellen. ** Der folgende Beitrag (Teil 12) beschäftigt sich mit der Privatkopie
Privatkopie
Beitrag von Rita Schönberger
09.07.2010, 07:25 Uhr
Wenn die Privatkopie doch erlaubt ist, dann dürfte es bei I-Tunes doch keine Kopie-Beschränkung geben, oder? Da ist es dem Verbaucher, der die jeweiligen Musiktitel gekauft und in seiner Bibliothek auf seinem Rechner gespeichert hat, nämlich nur erlaubt, diese dreimal zu kopieren. Kritisch ist vielleicht auch, dass es sich bei den Titeln um das Eigentum des Verbrauchers handelt. Vergleichsweise würde er mit einer gekauften CD unendlich viele Privatkopien machen können. Wie sehen Sie das?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Bild- und Foto-Rechte - Internetveröffentlichung von Thomas Kussmaul, 13.07.2010, 16:52 Uhr
1.Ich weiß nicht, ob das hier her gehört, aber es wäre interessant, zu erfahren, inwieweit das Kopieren von Fotos u.ä. neu geregelt wurde. 2. Gibt es eigentlich eine legale "private Internetveröffentlichung" von Bild-Kopien (Social communities, private Homepage, YouTube ....) mfg - Kussmaul
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