Leserkommentar zum Artikel

Streiten jetzt attraktiver? Gesetzentwurf soll Verbraucherstreitbeilegung fördern

Ein Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz plant die Verbraucherstreitbeilegung zu entbürokratisieren und attraktiver zu gestalten. Was ist konkret vorgesehen ist und inwieweit sind Online-Händler hiervon betroffen?

» Artikel lesen


Auch nicht hilfreicher

Beitrag von CF
04.11.2024, 08:03 Uhr

Hallo, wo ist dann die Entlastung? Wenn ich zwar den Link zur OS-Plattform der EU angeben muss? Nur weil dann der Hinweis-Satz darunter entfällt, dass man nicht bereit ist teilzunehmen? Dann würden sich die Kunden schlimmstenfalls an die Plattform wenden und wir nicht reagieren - was bei der Plattformstelle dann nur sinnlosen Verwaltungsaufwand erzeugt, den wir mit Steuergeldern bezahlen? Dann kann man doch besser den Text stehen lassen, dass man nicht bereit ist. So wissen zumindest alle woran sie sind... Oder wo genau entstehen hier die großen Einsparungen?

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei