Leserkommentar zum Artikel
Leitfaden: Einzelraumheizgeräte richtig im Internet kennzeichnen
Einzelraumheizgeräte unterliegen besonderen Kennzeichnungspflichten beim Online-Verkauf. Welche Vorgaben die EU macht und wie Händler sie richtig umsetzen, zeigen wir in diesem Beitrag.
A+?
Beitrag von Martin
28.08.2024, 14:27 Uhr
Ich dachte A+ gibt's nicht mehr?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
-
Kennzeichnung von IT-Recht Kanzlei, 29.08.2024, 11:33 Uhr
Danke für den Hinweis. Die Kennzeichnung richtet sich jedoch noch immer gemäß VO 2015/1186 nach den „alten“ Klassen".
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben