Leserkommentar zum Artikel

Neue Zahlungsabwicklung bei eBay.de - Rechtstexte aktualisiert

eBay führt aktuell für seinen deutschen Marktplatz eine neue Zahlungsabwicklung ein. Im Rahmen einer Pilotphase nehmen bereits ausgewählte eBay-Händler teil. Wir haben dies zum Anlass für eine Aktualisierung der eBay-Rechtstexte genommen.

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Auszahlung nur gegen Datenpreisgabe

Beitrag von Helen
13.06.2024, 10:44 Uhr

Ich bin/war in diesem Jahr neu bei Ebay und habe ca. 20 gebrauchte Sachen aus meinem Haushalt verkauft. Beim letzten Verkauf wurde das Geld (30€) einbehalten obwohl ich versendet habe. Nun möchte Ebay mir mein Geld für den letzten Verkauf nur auszahlen, wenn ich meinen Personalausweis hochlade und meine Steuerdaten verrate. Insgesamt habe ich unter 400€ Verkaufserlös erzielt. Der Anschaffungswert lag natürlich deutlich darüber. Nun möchte ich aber derart sensible Daten selbstverständlich nicht ins unbekannte große Netz senden. De facto ist es dann wohl eine Erpressung: Daten, sonst kein Geld. Ich frage mich, ob das legal ist oder da nicht eine systematische Sperre sein muss, die greift bevor ich etwas verkaufe. Habe ich keinen Herausgabeanspruch (§812 BGB)? Wenn ich mein Konto löschen möchte, bestätige ich gleichzeitig, dass es keine offenen Auszahlungen mehr gibt. So würde mein Anspruch einfach verschwinden. Kaum zu glauben. Wenn das legal ist, wäre das ein lukratives Geschäftsmodell.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 1130 Kommentare vollständig anzeigen

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