AG München: Namensnennungsrecht des Fotografen ist ernst zu nehmen
Ein Profi-Fotograf aus dem Landkreis München ist auf die Herstellung von Hotelfotos spezialisiert. Im Jahr 2013 machte er von einem Hotel in Friedrichshafen im Auftrag von dessen Geschäftsführer Fotografien zu einem Honorar von knapp 1000 Euro. 13 der insgesamt 19 Bilder verwendete der Geschäftsführer des Hotels auf der Webseite des Hotels und auf sechs Hotelportalseiten im Internet, ohne den Namen des Fotografen zu nennen. Der Fotograf verlangte daraufhin von dem Hotel die Unterlassung und Schadensersatz in Höhe von 958,72 Euro. Daraufhin ergänzte das Hotel auf seiner Internetseite den Fotografenhinweis, zahlte jedoch keinen Schadensersatz...
Kostenverteilung
Beitrag von Michael Kleinespel
10.02.2024, 16:21 Uhr
Guten Tag, wie war bei diesem Urteil die Kostenverteilung? Ist das Urteil inzwischen rechtskräftig?
VG, Michael
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