Leserkommentar zum Artikel

LG Hannover: Mindermengenzuschlag in Gesamtpreis einzuberechnen

Gegenüber Verbrauchern müssen Gesamtpreise alle Preisbestandteile einschließlich Umsatzsteuer ausweisen. Das LG Hannover entschied, dass ein Mindermengenzuschlag im Warenkorb, der nicht im Gesamtpreis erscheint, unzulässig ist.

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Beitrag von Stephan
07.02.2024, 06:52 Uhr

Man darf hoffen, dass diese Richter nie in der Privatwirtschaft aufschlagen. Sie wären heillos überfordert mit der Realität.

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