Leserkommentar zum Artikel

OLG Hamm: Falsches Energie-Effizienzspektrum gleicht Nichtangabe

Bei der Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte muss das Effizienzklassen-Spektrum korrekt angegeben werden – online wie offline. Das OLG Hamm entschied: Ein fehlerhaftes Spektrum gilt wie ein vollständiges Fehlen der Pflichtangabe.

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Gesetzgeber

Beitrag von Peter
29.01.2024, 07:10 Uhr

Leider hat der weise Gesetzgeber übersehen, dass es den Kunden komplett egal ist und den Unternehmen nur Unsummen an Geld kostet.

Weiters hat der Kunde von heute nicht mehr die mentale Kapazität, diese Dinge zu verstehen. Da kommen Buchstaben und Zahlen vor. Beides ziemlich schwierig.

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