Neues Hinweisgeberschutzgesetz: FAQ zu den Pflichten von Unternehmern
Vor kurzem ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet worden. Das Gesetz enthält einige neue Anforderungen und Pflichten für Unternehmer, wie etwa die Pflicht zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems.
Herr
Beitrag von Alexander Schmidt
23.10.2023, 08:31 Uhr
Hallo,
§ 16 Abs. 3 HinSchG
sagt doch eindeutig: "Interne Meldekanäle müssen Meldungen in mündlicher oder in Textform ermöglichen."
Wieso steht im Text, dass man beides anbieten muss? Es steht doch "oder" im Gesetz. Das bedeutet für mich, dass ich auch bspw. nur schriftliche oder nur mündliche Meldungen zulassen kann. Nur eines von beiden muss möglich sein.
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Dr. von Daniel S. Huber, 24.10.2023, 15:35 Uhr
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den redaktionellen Fehler mittlerweile korrigiert.
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