Leserkommentar zum Artikel

Spanien: Achtung beim Verkauf von Elektrogeräten und Verpackungen

Seit dem 16.01.2023 müssen Importeure vor der Einfuhr ihrer Elektrogeräte und Batterien aus Drittstaaten nach Spanien die Registrierungsnummern aus den Herstellerverzeichnissen in das gemeinsame System von Zoll und SOIVRE eintragen.

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Frage von Herrn Heiser

Beitrag von Heidi Tuchholdt
07.03.2023, 11:23 Uhr

Werden hier auch Fragen beantwortet? Die Frage von Herrn Heiser ist interessant, grade für kleine Händler die vielleicht 5-10 Teile im Jahr nach Spanien verkaufen. Wir können uns diese Anmeldungen nicht leisten dann zahlen wir drauf. Gibt es keine Regelungen für uns kleine Händler? Das wäre wieder typisch.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Welche Strafen bei Verstoss gegen WEEE von Manfred Heiser, 06.03.2023, 14:13 Uhr

    Es findet sich immer wieder der Hinweis zu Strafen bis zu 100.000 Euro. Gibt es aktuelle Zahlen zu Fällen? In welchem Rahmen bewegen sich diese Strafen wirklich.

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