Leserkommentar zum Artikel

Die Zahlung von Wertersatz durch den Verbraucher - Teil 7 der Serie zum neuen Widerrufsrecht

Im Zuge der Änderungen im Verbraucherwiderrufsrecht im Juni 2014 sind auch die Vorschriften zum Wertersatz neu gestaltet worden. Ist die vom Verbraucher nach dem Widerruf zurückgeschickte Ware beschädigt oder weist sie Gebrauchsspuren auf, so kann sie nicht mehr als Neuware wiederverkauft werden. Diesen Wertverlust muss der Verbraucher grundsätzlich ausgleichen. Im Einzelnen werfen die neuen Regelungen zum Wertersatz jedoch eine Menge praktischer Fragen auf, die in diesem Beitrag beantwortet werden sollen.

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Beitrag von Philipp
21.02.2023, 14:59 Uhr

Danke für den aufschlussreichen und ausführlichen Artikel.

Was mir hier jedoch bei Ziffer #11 fehlt, ist die Differenzierung beim Thema Rückversand: ich sehe hier nur den Fall behandelt, dass der Rückversand von den Händler:innen getragen wird, indem ein bezahltes Rücksendelabel zur Verfügung gestellt wird.

Eine größer werdende Anzahl an - und besonders - Fachhändler:innen bieten mittlerweile keinen kostenlosen Rückversand an, sondern übertragen die unmittelbaren Rücksendekosten auf die Kunden/Kundinnen in den AGB und der Widerrufsbelehrung gemäß der gesetzlichen Möglichkeiten.

Verantwortlich bei einem Verlust oder Beschädigung bei einer Sendung sind die Auftraggeber:innen des Transportdienstleisters - sprich: haben Käufer:innen den Rückversand selbst zu tragen und beauftragen einen Paketdienst mit dem Rückversand, sind sie dafür auch verantwortlich im Fall der Fälle dies beim Transportdienstleister entsprechend einzureichen und abzuwickeln - und je nach Wert auch für einen ausreichende Transportversicherung zu sorgen.

Gerne lasse ich mich hier eines Besseren belehren - ich vermute jedoch, dass die Pauschalisierung "Das Risiko trägt grundsätzlich der Händler" noch auf den Zeitpunkt der Entstehung des Artikels in 2015 zurückzuführen ist, wo es wirklich eher unüblich war, dass Händer:innen die Retourekosten nicht automatisch angeboten haben.

Viele Grüße, Philipp

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