Leserkommentar zum Artikel

Kostenerstattung des Abschlussschreibens im Presserecht

Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung gefällt, die besonders für Anwälte im Bereich des IT-Rechts und des Gewerblichen Rechtsschutzes von Interesse sein dürfte. Demnach kann der beauftragte Anwalt für ein sog. Abschlussschreiben im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens im Presserecht eine weitere Gebühr verlangen.

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Unklar ... ...

Beitrag von Detlef Lindenthal
17.06.2010, 08:13 Uhr

"Bis zum jetzigen Urteil des Bundesgerichtshofes war lange Zeit unklar, im welchem Umfang ein Anwalt, der ein Abschlussschreiben für seinen Mandanten verfasst und dem Antragsgegner zugesendet hat, die Kosten vom Antragsgegner erstattet verlangen kann."

Das Abschlußschreiben soll doch der _Antragsgegner_ verfassen und unterschreiben? Sie meinen sicherlich den _Entwurf für ein Abschlußschreiben_ ?

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