eBay.de: Verkauf mangelhafter Ware und Gewährleistungsverkürzung ab 01.01.2022
Über vorhandene Mängel an der Ware muss der Käufer vor Vertragsschluss in Kenntnis gesetzt werden und diese Negativabweichung muss ausdrücklich vereinbart werden. Doch wie können diese Anforderungen bei eBay.de umgesetzt werden?
Immer noch keine Lösung?
Beitrag von JS
27.08.2022, 12:25 Uhr
Die Änderung dieses Gesetzes ging komplett an mir vorbei und bin da durch Zufall drüber gestolpert - zum Glück. Ich handle mit generalüberholen Autoteilen - üblicherweise auch nur mit 1 Jahr Gewährleistung. Hinweis für Laien: Die aufgearbeiteten Altteile sind teils 20-25-30 Jahre alt. Es ist absehbar dass diese auf Grund des Alters des Materials während der Nutzung kaputt gehen können, egal wie viel Mühe man sich bei der Aufarbeitung gibt.
Zurück zum Problem. Im KfZ Bereich bei eBay kann man grundsätzlich keine Varianten erstellen, die "angebotene" Lösung ist also nicht mal "besser als nichts" weil effektiv nur eingeschränkt verfügbar. Das Gewährleistungsrecht kümmert sich aber nun Mal wenig darum ob man Smartphones und moderne Unterhaltungselektronik verkauft oder eine Antiquität. Ebay hätte ja das Feature "Hinweise des Verkäufers" welche man theoretisch für jedes Angebot hinterlegen kann. Manko dabei: Diese stehen unterhalb der Artikelbeschreibung - sind damit nicht gut genug um es dem Käufer "eigens" mitgeteilt zu haben.
Ich google nun seit 2 Tagen zu dem Thema und sehe keinen brauchbaren Lösungsansatz. Wer sind eigentlich die verantwortlichen für dieses Gesetz? Ich sehe nicht das irgendjemand davon profitiert, außer Leuten die dieses Wissen nutzen um Verkäufer auszunehmen. Einen Mehrwert als Verbraucher sehe ich auch nicht, wenn ich für ein Schnäppchen (wegen Mangels) zusätzliche Vereinbarungen lesen und abhaken muss.
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Varianten von ST, 05.01.2022, 11:41 Uhr
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