Leserkommentar zum Artikel

FAQ: Rechte & Pflichten des Online-Händlers bei (vermeintlichem) Nichterhalt von Sendungen + Muster für Mandanten

Die (behauptete) Nichtzustellung von Sendungen ist im Online-Handel eine der Hauptursachen für Streitigkeiten. Was gilt aber rechtlich, wenn der Verbraucher behauptet, es sei nicht geliefert worden? Wer muss was beweisen? Was muss der Händler tun und was darf er verlangen? Was hat es mit den viel diskutierten „eidesstattlichen Versicherungen“ auf sich? Diese und weitere Fragen beantwortet die IT-Recht Kanzlei in den folgenden FAQ und stellt Mandanten ein hilfreiches Muster bereit.

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Sendung nicht erhalten

Beitrag von H Tomecek
10.08.2022, 11:46 Uhr

Erstmalig habe ich als Kunde damit zu tun. Eine Sendung als Brief an eine Postfiliale mit einem Ersatzteil kam nie an. Nun soll ich die Erklärung abgeben : kein Problem für mich. Gleichzeitig soll ich mich verpflichten, 25 EUR an Nachforschungsgebühren , die die Deutsche Post dem Händler in RE stellt, falls die Sendung wieder auftauchen sollte. Das werde ich nicht tun. Bin vom Kauf zurückgetreten. Lief über eine große Handelsplattform. Bin gespannt, was daraus wird. Danke für die praxisrelevanten Fälle plus Hinweise.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 5 Kommentare vollständig anzeigen

  • Darf man Ergebnis von Nachforschung abwarten? von Rene C., 07.02.2024, 13:02 Uhr

    Die Antwort auf die Frage von Arthur K. würde mich auch interessieren. Wie so oft, bin ich bei diesem ganzen Rechtsgeschwurbel am Ende genauso schlau wie vorher. Kann man sowas für Normalos nicht einfacher erklären oder ausdrücken?

  • Sofortige Ersatzlieferung nach Erhalt der Empfängererklärung von Arthur K., 07.11.2022, 15:54 Uhr

    Darf der Händler auf das Abwarten der vom Paketdienstleister eingeleiteten Nachforschung bestehen, oder ist er dem Kunden eine sofortige Ersatzlieferung/Erstattung schuldig?

  • Endverbraucher von Konny Fischer, 27.10.2022, 15:43 Uhr

    Darf Tupperware auf alte Produkte, die einer Reklamation bedingen, eine eidesstattliche Erklärung verlangen? Früher war es keine Pflicht die Rechnungen aufzubewahren.

  • Und für welchen Zeitraum gilt das alles von Ralf Niestroj, 29.09.2022, 15:53 Uhr

    ich habe den seltsamen Fall, daß der Kunde nach ca. 1 Jahr behauptet die Ware nicht bekommen zu haben. Da ist nur noch nachvollziehbar das die Ware versendet wurde und nicht zurück gekommen ist.

  • Text zu kompliziert von Marcel Dohnt, 26.02.2021, 23:50 Uhr

    Solch eine Mail an die Kunden ist für mich sehr wichtig. Ich versende viele Büchersendungen und da gibt es des Öfteren mal die Anfrage. Intuitiv unterscheide ich zwei Arten von Kunden, die welche wirklich nichts bekommen haben und jene, die wissen, dass sie damit durchkommen, weil es für... » Weiterlesen

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