Oh je: Heute Marke, morgen Gattungsbezeichnung - mehr Fluch als Segen
Alcantara, Frisbee, Flip-Flop etc. - was für die meisten nach einer Gattungsbezeichnung klingt, ist aus markenrechtlicher Sicht bedenklich, zumindest für den Rechteinhaber. Auch wenn es für manche eine Art Huldigung ans Original sein möge: Wenn Marken zu Gattungsbegriffen werden, ist das dem Markeninhaber oft ein Dorn im Auge. Die Marke muss schließlich geeignet sein, die unter ihr angebotenen Waren/Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen abgrenzen zu können – so zumindest der Hauptzweck der Marke. Entwickelt sich die Marke im Laufe der Zeit zu einer Gattungsbezeichnung, kann aber der markenrechtliche Schutz verloren gehen....
Verkehrsdurchsetzung schlägt Gattungsbegriff!
Beitrag von George
07.07.2022, 07:20 Uhr
Ich mag Ihre Seite sehr, doch dieses Mal liegen Sie (und diverse Ihrer Kollegen, sowie das ein oder andere LG) leicht daneben: § 8 Absatz 2 Nummer 1 (Unterscheidungskraft i.S.d. MarkenG), Nummer 2 (Freihaltebedürfnis) und Nummer 3 (Gattungsbegriff) finden im Nichtigkeitsverfahren keine Anwendung , wenn die Marke sich bis zu dem Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit infolge ihrer Benutzung für die Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat; § 50 Abs. 2 Satz 2 MarkenG. Diese Regelung ist das Gegenstück im Eintragungsverfahren: § 8 Abs. 3 MarkenG.
Eine Marke kann nicht zu einem Gattungsbegriff werden, wenn sich die Marke im Verkehr nicht durchgesetzt hat. Der Gattungsbegriff kann nicht abstrakt aus dem "Nichts" entstehen, sondern infolge der Gewöhnung durch die, über einen langen Zeitraum andauernde, hohen Bekanntheit eines im Verkehr benutzten Kennzeichens.
Liebe Grüße usw
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