Frage des Tages: Wie sind Wertgutscheine im Online-Shop korrekt zu besteuern?
Viele Händler bieten in eigenen Online-Shops neben ihrem normalen Sortiment auch Wertgutscheine an, die nach Kauf zum Erwerb von Sortimentsbestandteilen eingelöst werden können. In Anlehnung daran, dass in Online-Angeboten auf eine gegebenenfalls enthaltene Mehrwertsteuer hingewiesen werden muss, stellt sich vielen Händlern die Frage, wie Wertgutscheine umsatzsteuerrechtlich zu handhaben sind. Antworten liefert dieser Beitrag.
Mehrzweckgutscheine im OnlineShop
Beitrag von René Pollmann
21.06.2022, 15:24 Uhr
Moin, unser Steuerberater widerspricht hier. Wir betreiben den Onlineshop Keramikmalspass.com Dort kann man Keramik, Farbe und Ausleihartikel zum bemalen bestellen. Oder eben einen Gutschein, den man dann dort einlösen kann. Da aber egal, für was man diesen Gutschein einlöst 19% MWst anfallen, wird der Verkauf des Gutscheins schon mit 19% Umsatzsteuer verrechnet. (Bei uns im Shop ist dies noch nicht so umgestellt, sondern noch so, dass dies erst bei Einlösung stattfindet)
Nach den Infos auf dieser Seite würde ich eigentlich von einem Mehrzweckgutschein ausgehen.
Aber unser Steuerberater argumentiert so: Leistungsort und Steuersatz ist bekannt, (da wir nur einen Standort haben), also handelt es sich um einen Einzweckgutschein.
Ein Kommentar hierzu wäre sehr willkommen.
Gruß René
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