Leitfaden: Biozide im Internet richtig kennzeichnen und bewerben
Wie werden Biozidprodukte rechtssicher beworben und wie erfolgt insbesondere bei gefährlichen Biozidprodukten die Gefahrenkennzeichnung im Internet? Die IT-Recht Kanzlei zeigt in ihrem aktuellen Leitfaden "Biozide im Internet richtig kennzeichnen und bewerben" die Rechtslage auf und gibt zudem viele nützliche Praxishinweise.
Platzierung Warnhinweis
Beitrag von Martin Menn
07.06.2022, 14:22 Uhr
Guten Tag Herr Keller,
reicht es aus wenn der Biozidhinweis im Warenkorb zu sehen ist (Vor dem kostenpflichtigen Bestellen?)
Hintergrund meiner Frage ist, dass wir in den Übersichtsseiten (& cross-Selling listen etc) keine Warnhinweise ergänzen können.
Wäre es demnach ausreichend e.g. zu verhindern das der Kunde den Artikel z.B. aus der Cross-Selling Liste direkt in den Warenkorb legen kann?
Oder wäre es auch ausreichend eben im Warenkorb /zusätzlich zur Detailseite des Artikels) die Warnhinweise darzustellen?
Viele Grüße Menn
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