Das sieht dir ähnlich: Verwechslungsgefahr im Markenrecht
Schreckgespenst Verwechslungsgefahr: Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht ist von großer Bedeutung für bestehende bzw. zukünftige Markeninhaber. Sie besagt, dass eine eingetragene Marke gelöscht werden kann, sofern eine Identität oder Ähnlichkeit dieses Zeichens mit einer anderen Marke besteht und sich somit eine potentielle Verwechslungsgefahr für die angesprochenen Verkehrskreise ergibt. Die Beurteilung findet dabei anhand der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Zeichen und schließlich der Kennzeichnungskraft der älteren Marke statt. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die Grundlagen auf, wann eine Verwechslungsgefahr im Sinne des Markenrechts vorliegt und veranschaulichen dies mit einer aktuellen Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 07.10.2019, Az. 29 W (pat) 26/15).
Herr
Beitrag von Vitali Lutz
30.03.2022, 19:52 Uhr
Wie sieht es bei Marken aus, die in unterschiedlichen Klassen sind, jedoch ähnlich klingen. Mal angenommen, wir haben die ältere Marke „Canva“ und jetzt will jemand die Marke „Hanva“ registrieren, besteht eine sprachliche Verwechslungsgefahr und hat man eine Chance auf eine erfolgreiche Eintragung der neuen Marke?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben