Bereitstellung von Pflichtinformationen für Lebensmittel im Fernabsatz seit dem 13.12.2014 zwingend
Zum 13.12.2014 tritt die Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft, die für Hersteller und Händler von Lebensmitteln umfassende Informationspflichten festlegt und neben der physischen Kennzeichnung auf Produktverpackungen auch die Bereitstellung von spezifischen Hinweisen im Fernabsatz vorsieht. Während erstere für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, bis zur Erschöpfung der Restbestände ausgesetzt werden darf, ist den Obliegenheiten im Fernabsatz jedoch ungeachtet des jeweiligen Marktbereitstellungstermins zum 13.12.2014 nachzukommen.
Dipl. Ing. (FH)
Beitrag von Stadler
15.02.2022, 12:05 Uhr
Spannend ist der Online-Verkauf von losem Obst und Gemüse, da im Voraus keine präzise Gewichtsangabe gemacht werden kann. Genau das machen aber einige und geben dabei einen Endpreis an, der nie stimmen kann, da das konkrete Gewicht erst bei Kommission des losen Gutes erhoben wird.
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