eBay.de: Verkauf von mangelhafter Ware und Gewährleistungsverkürzung ab 01.01.2022
Das neue Jahr hält für Verkäufer von Mängelexemplaren und Gebrauchtwaren unschöne Überraschungen bereit. Über vorhandene Mängel an der Ware muss der Käufer ab dem 01.01.2022 vor Vertragsschluss eigens in Kenntnis gesetzt werden und diese Negativabweichung muss ausdrücklich und gesondert im Vertrag vereinbart werden. Ähnliches gilt für eine auf ein Jahr verkürzte Gewährleistung bei Gebrauchtware. Doch wie können diese neuen Anforderungen beim Verkauf auf eBay.de in der Praxis umgesetzt werden?
Was ist mit Auktionen?
Beitrag von AK
03.01.2022, 16:08 Uhr
Wie ist dieses Thema im Bereich Auktionen zu behandeln? Gerade bei Ebay scheint es nicht Möglich zu sein Varianten bei einer Auktion zu nutzen.
Danke Vorab
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Immer noch keine Lösung? von JS, 27.08.2022, 12:25 Uhr
Die Änderung dieses Gesetzes ging komplett an mir vorbei und bin da durch Zufall drüber gestolpert - zum Glück. Ich handle mit generalüberholen Autoteilen - üblicherweise auch nur mit 1 Jahr Gewährleistung. Hinweis für Laien: Die aufgearbeiteten Altteile sind teils 20-25-30 Jahre alt. Es ist... » Weiterlesen
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Varianten von ST, 05.01.2022, 11:41 Uhr
die vorgeschlagenen Bezeichnungen für die Variantendetails passen nicht in die vorgesehenen Textfelder, sind also zu lang. Gibt es hier Alternativvorschläge?
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