Neue Informationspflichten für Online-Händler, die Waren nach/in Frankreich vertreiben
Das französische Verbrauchergesetz und das sogenannte Anti-Verschwendungsgesetz (Loi Anti-Gaspillage), die die Einführung einer umweltverträglichen Kreislaufwirtschaft in Frankreich sicherstellen sollen, schaffen eine Fülle von neuen Informationsverpflichtungen, die in erster Linie die Hersteller betreffen. Aber auch Online-Händler müssen neue Informationspflichten beachten. Dies trifft Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland, die Waren in Frankreich vertreiben wollen und ihre Website auf französische Verbraucher ausgerichtet haben.
Deutscher Online-Händler, der nach FR liefert, auf betroffen?
Beitrag von Otto Gruber
09.11.2021, 14:35 Uhr
Hallo
Ich betreibe einen deutschen Online-Shop in deutscher Sprache in Deutschland. Ich liefere auch nach Frankreich. Bin ich von den im Beitrag genannten Informationspflichten auch betroffen?
Gruß Gruber
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