Leserkommentar zum Artikel

LG Oldenburg: Grundpreis muss nicht direkt beim Gesamtpreis stehen!

Das LG Oldenburg hat entschieden, dass Grundpreise lediglich „unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar“ dargestellt werden müssen.

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Herr

Beitrag von Franz Kühn
03.09.2021, 13:22 Uhr

Heißt das, dass es auch ausreichend ist, den GP in der Artikelbeschreibung unter den Artikelname schreibe. wie z.B.: Testartikel (50ml)

Grundpreis: 70,00€ je 100ml

Hier dann die Artikelbeschreibung ....

Gruß Franz K.

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