Leserkommentar zum Artikel
LG Oldenburg: Grundpreis muss nicht direkt beim Gesamtpreis stehen!
Das LG Oldenburg hat entschieden, dass Grundpreise lediglich „unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar“ dargestellt werden müssen.
Herr
Beitrag von Franz Kühn
03.09.2021, 13:22 Uhr
Heißt das, dass es auch ausreichend ist, den GP in der Artikelbeschreibung unter den Artikelname schreibe. wie z.B.: Testartikel (50ml)
Grundpreis: 70,00€ je 100ml
Hier dann die Artikelbeschreibung ....
Gruß Franz K.
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