Leserkommentar zum Artikel

Batteriegesetz: Umweltbundesamt leitet bei Verstoß gegen Anzeigepflicht Bußgeldverfahren ein

Die IT-Recht Kanzlei hat bereits in etlichen Bußgeldverfahren rechtliche Hilfestellung geleistet, die gegen Unternehmen eingeleitet wurden, welche in Deutschland Batterien in Verkehr gebracht haben und dabei ihrer Anzeigepflicht gegenüber dem Umweltbundesamt nicht nachgekommen sind.

» Artikel lesen


rätsellhaft

Beitrag von Norbert
27.04.2010, 20:10 Uhr

Ich habe den zitierten amtlichen Text fünfmal gelesen.

Meiner Ansicht kann der zweite Teil nicht richtig wiedergeben sein, denn er bleibt beim besten Willen unverständlich!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Batteriegesetz Pfandrückerstattung von Bartschke, 16.06.2017, 12:07 Uhr

    Wer schützt eigentlich den Verbraucher vor Online-Batterie-Händlern die mit allen möglichen Argumenten eine Pfandrückerstattung vermeiden wollen ? Beispiel: Die Rücknahmeverpflichtung endet angeblich nach 12 Monaten - heißt Händler kann dann das erhobene Pfand zur Finanzierung seines... » Weiterlesen

  • Zitat von RA Max-Lion Keller, 28.04.2010, 07:54 Uhr

    Doch, der zweite Teil ist exakt wiedergegeben.

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei