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Immer wieder sind Gerichtsstandsvereinbarungen Anlass für Abmahnungen, da an deren Wirksamkeit komplexe rechtliche Voraussetzungen geknüpft sind. Häufig bemerken Händler gar nicht, dass sie eine derartige Vereinbarung vorhalten.

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Bei Arztpraxen und ähnlichen Brufen

Beitrag von Mike Ehlert
30.03.2021, 22:42 Uhr

Hallo @Nicolai Amereller Wie sieht es eigentlich da aus? Das kann ich aus Ihrem Beitrag nicht so recht erlesen... Für die Webseite meiner Nichte, die gerade eine Physio-Therapie eröffnet wäre das ein interessantes Thema... Freue mich auf Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen Mike Ehlert

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Gerichtsstandvereinbarung von Marco Hellgrewe, 21.08.2019, 22:46 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,  herzlichen Dank für den Artikel, in dem Sie die GerichsszötandvereinbRung thematisiert haben. Wir betreiben ein Luftfahrtunternehmen und führen Ballon - und Werbefahrten mit Heißluftballonen durch.  Wir haben natürlich auch eine Internetseite. Meine Frage an Sie... » Weiterlesen

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