Leserkommentar zum Artikel

Drittes Geschlecht im Shop: Bestellprozess überprüfen!

Bereits im Jahr 2017 ist das dritte Geschlecht „divers“ gesetzlich für Menschen anerkannt worden, die sich den binären Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ nicht zuordnen (lassen). Online-Händler sollten ihre Bestellformulare entsprechend ausrichten.

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Diese unentschiedenen ...

Beitrag von Leser
11.12.2020, 00:27 Uhr

Personen, die klagefreudig der Welt ihr eigenes Unvermögen aufpressen wollen ... Auf welche Toilette rennt denn dieses klagefreudige ES?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Practice what you preach? von Peter Alexander, 08.12.2020, 11:44 Uhr

    https://www.it-recht-kanzlei.de/Produkte/bestellen.php?pid=1: Anrede: Herr / Frau

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