Drittes Geschlecht im Online-Shop: Online-Händler sollten Bestellprozess überprüfen
Bereits im Jahr 2017 ist das dritte Geschlecht „divers“ gesetzlich für Menschen anerkannt worden, die sich den binären Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ nicht zuordnen (lassen). Die nicht binäre geschlechtliche Identität als Menschenrecht hat auch auf private Vertragsverhältnisse direkte Auswirkungen. Wie ein aktuelles Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 03.12.2020 (Az. 2-13 O 131/20) zeigt, sollten Online-Händler ihre Bestellformulare entsprechend ausrichten. Mehr zu den Hintergründen und zu den Lösungsmöglichkeiten lesen Sie in diesem Beitrag.
Diese unentschiedenen ...
Beitrag von Leser
11.12.2020, 00:27 Uhr
Personen, die klagefreudig der Welt ihr eigenes Unvermögen aufpressen wollen ... Auf welche Toilette rennt denn dieses klagefreudige ES?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Practice what you preach? von Peter Alexander, 08.12.2020, 11:44 Uhr
https://www.it-recht-kanzlei.de/Produkte/bestellen.php?pid=1: Anrede: Herr / Frau
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