Leserkommentar zum Artikel

Drittes Geschlecht im Shop: Bestellprozess überprüfen!

Bereits im Jahr 2017 ist das dritte Geschlecht „divers“ gesetzlich für Menschen anerkannt worden, die sich den binären Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ nicht zuordnen (lassen). Online-Händler sollten ihre Bestellformulare entsprechend ausrichten.

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Practice what you preach?

Beitrag von Peter Alexander
08.12.2020, 11:44 Uhr

https://www.it-recht-kanzlei.de/Produkte/bestellen.php?pid=1: Anrede: Herr / Frau

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Diese unentschiedenen ... von Leser, 11.12.2020, 00:27 Uhr

    Personen, die klagefreudig der Welt ihr eigenes Unvermögen aufpressen wollen ... Auf welche Toilette rennt denn dieses klagefreudige ES?

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