Leserkommentar zum Artikel
Drittes Geschlecht im Shop: Bestellprozess überprüfen!
Bereits im Jahr 2017 ist das dritte Geschlecht „divers“ gesetzlich für Menschen anerkannt worden, die sich den binären Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ nicht zuordnen (lassen). Online-Händler sollten ihre Bestellformulare entsprechend ausrichten.
Practice what you preach?
Beitrag von Peter Alexander
08.12.2020, 11:44 Uhr
https://www.it-recht-kanzlei.de/Produkte/bestellen.php?pid=1: Anrede: Herr / Frau
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Diese unentschiedenen ... von Leser, 11.12.2020, 00:27 Uhr
Personen, die klagefreudig der Welt ihr eigenes Unvermögen aufpressen wollen ... Auf welche Toilette rennt denn dieses klagefreudige ES?
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