FAQ zum Gesetz gegen Abmahnmissbrauch: Lichtblick oder Nebelkerze?
Das neue „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ (oft betitelt als „Gesetz gegen Abmahnmissbrauch“) ist in aller Munde. Vom Bundestag am 10.09.2020 gebilligt, muss es nun nur noch den Bundesrat passieren, um in Kraft treten zu können. Viele Unternehmer erhoffen sich von den neuen Vorschriften eine unbeschwertere, sicherere Marktätigkeit ohne das Damoklesschwert kostspieliger rechtlicher Angriffe. Welche Änderungen das neue Gesetz tatsächlich herbeiführt und was im wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesen künftig gelten wird, klären die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.
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Beitrag von Lars W.
06.10.2020, 12:21 Uhr
Also ist das neue Gesetz schon wieder eine Nebelkerze, wenn zwar die Mitbewerber aber nicht die Wirtschaftsverbände eingeschränkt werden. Gerade die Wirtschaftsverbände, die nur an den Abmahngebühren verdienen und wenn überhaupt, auch nur indirekt mit dem Abgemahnten in einer wirtschaftlichen Beziehung stehen, sind doch das größte Problem dieses Abmahnwahnsinns. Wir werden jedenfalls weiterhin die Leistungen der IT-Rechts-Kanzlei in Anspruch nehmen.
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