Leserkommentar zum Artikel

Die glorreichen 7: Wichtige Fragen zum Thema Markenverletzung

Marken stellen ein wichtiges Instrument dar, die eigene Wirtschaftsposition zu etablieren, erhalten oder zu erweitern. Doch was kann genau markenrechtlich geschützt werden? Und, wie verhalte ich mich bei einer markenrechtlichen Abmahnung?

» Artikel lesen


Markenschutz gegenüber Dritten nach erfolgreicher Eintraguung

Beitrag von Tobias Bauer
04.08.2020, 13:40 Uhr

Sehr geehrter Herr Barth,

Vielen Dank für Ihren aufschlussreichen und informativen Beitrag! 

Ich möchte eine Wort-/Bildmarke eintragen, die bisher nicht geschützt war, allerdings bereits von einer Privatperson auf Social Media benutzt wird. Natürlich hätte ich nach erfolgreicher Eintragung gerne meine geschützte Marke auch auf Sozialen Medien in ihrer Ursprungsform benutzen. 

Besteht für den Markeninhaber in Nachhinein die Möglichkeit, diese Accounts zu beanspruchen, selbst wenn diese Accounts länger bestehen als der Schutz und offensichtlich nur privat genutzt werden? 

Ich danke Ihnen für Ihr Feedback.

Herzliche Grüße, Tobias Bauer 

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei