Leserkommentar zum Artikel

Keine Angaben zu Füllmengen: Anbieter von Tintenpatronen für Tintenstrahldrucker werden abgemahnt

Zurzeit werden Online-Händler abgemahnt, die Tintenpatronen für Tintenstrahldrucker verkaufen. Begründung: Keine oder nur unzureichende Angaben zu den Füllmengen der Produkte.

» Artikel lesen


Füllmengen / Grundpreise

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
10.03.2010, 07:38 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es bei diesem Urteil (vom 03.06.2008, Az.: I-20 O 140/08) allein um die Frage ging, ob beim Verkauf von Druckerpatronen Grundpreise anzugeben sind.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Urteil vom 03.06.2008, Az.: I-20 O 140/08 von , 10.03.2010, 00:16 Uhr

    Hallo, laut dem Urteil vom 03.06.2008, Az.: I-20 O 140/08 ist diese Angabe nicht notwendig. Wie sehen Sie das? Mfg

  • Ohne Titel von Unbekannt, 01.03.2010, 20:54 Uhr

    Hallo, leider geben auch OEM-Hersteller wie z.B. HP, Brother nicht die Füllmengen an, so dass man gar nicht umhin kommt, den schwarzen Peter an die Originalhersteller weiter zu geben.

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei