Leserkommentar zum Artikel

LG Essen: Gebrauchsanweisung nicht in deutscher Sprache = Wettbewerbsverstoß

Das Produktsicherheitsgesetz (§ 3 Abs. 4) verlangt eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung, wenn bestimmte Regeln zur Nutzung, Ergänzung oder Instandhaltung zu beachten sind. Das LG Essen prüfte, ob eine englische Anleitung in Papierform und ein Link zu einer deutschen Anleitung eines ähnlichen Produkts ausreichen.

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Beschissen

Beitrag von Maier
06.04.2020, 19:41 Uhr

Ein richtig beschissenes Urteil

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