Leserkommentar zum Artikel
LG Essen: Gebrauchsanweisung nicht in deutscher Sprache = Wettbewerbsverstoß
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) enthält in § 3 Abs. 4 eine Pflicht zur Bereitstellung einer in deutscher Sprache abgefassten Gebrauchsanweisung, wenn bei Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten sind. Das LG Essen hatte sich in diesem Zusammenhang mit der Frage zu beschäftigen, ob dieser Pflicht genügt wird, wenn eine englischsprachige Gebrauchsanleitung in Papierform und ein Link zu einer deutschsprachigen Gebrauchsanleitung zu einem ähnlichen Produkt geliefert wird.
Beschissen
Beitrag von Maier
06.04.2020, 19:41 Uhr
Ein richtig beschissenes Urteil
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