Leserkommentar zum Artikel

Selbstgefertigte Mundschutzmasken: Rechtssicher an Dritte abgeben!

Die IT-Recht Kanzlei hat nach Veröffentlichung des jüngsten Artikels zu den rechtlichen Fallstricken beim Anbieten selbstgefertigter Schutzmasken vielerlei Reaktionen erhalten.

» Artikel lesen


Danke :-)

Beitrag von Heike
03.04.2020, 17:44 Uhr

für die Info!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Hygienische Mundtücher von Isabel, 12.05.2020, 14:08 Uhr

    Super Artikel, vielen Dank dafür.  Wie sieht es eigentlich mit der Bezeichnung „hygienische Mundtücher“ aus, bei Mundtücher aus Zellstoff, ähnlich der Papierservietten? Darf man das Wort hygienisch verwenden wenn es sich nicht um geprüfte Mundtücher handelt? Danke für die Antwort

  • ehemals Hygieneverantwortliche für einen Teilbereich einer großen Klinik von Freier, 30.03.2020, 16:43 Uhr

    Wichtiger Artikel! Erst ab der Qualität FFP2 bieten Atemschutzmasken einen Schutz vor dem Coronavirus, und dann auch nur, wenn sie richtig nach Gebrauch zum Abtrocken der Atemluft auf eine penibel saubere Unterlage gelegt werden. Im Netz fand sich dazu gestern nur einmal die Äußerung eines Arztes.... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei