OLG Celle: Werbung mit „hohem Gehalt“ an Nährstoffen irreführend
Ob ein Händler ein Lebensmittel mit dem Prädikat „hoher Gehalt an …“ bewerben darf, hängt davon ab, ob die tägliche Verzehrmenge einen signifikanten Nährstoffgehalt enthält. Dies entschied kürzlich das OLG Celle. Was müssen Händler künftig beachten?
Dr.
Beitrag von Bea Brünen
08.01.2020, 15:59 Uhr
Vielen Dank für die Hinweise. Der Artikel wurde entsprechend angepasst.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
-
Dr. von Mario Koller, 20.12.2019, 09:55 Uhr
Hallo Frau Ehlers, Sie sind nicht auf dem Holzweg. Der Artikel ist inhaltlich diesbezüglich komplett falsch. Schöne Grüße, Mario Koller
-
Magistra Artium von Olivia Ehlers, 06.11.2019, 10:27 Uhr
Guten Tag! In dieser Darstellung geht m. E. in einem Punkt etwas entschieden durcheinander: Zunächst schreiben Sie (was auch schon nicht ganz richtig ist), dass „nährwertbezogene Angaben nur gemacht werden dürfen, wenn das Produkt mindestens DAS DOPPELTE DER gemäß Anhang XIII zur... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben