Leserkommentar zum Artikel

Verpackungsgesetz: Alles zur Systembeteiligungspflicht für Online-Händler

Im vierten Teil unserer Serie zum Verpackungsgesetz geht es um die Systembeteiligungspflicht. Welche Händler müssen sich zwingend an einem dualen System beteiligen, wie ist mit gebrauchten Verpackungen umzugehen und gibt es Ausnahmen oder Freigrenzen?

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Neutrale, große Kartons als Wiederverwendbar kennzeichnen

Beitrag von Manuel
29.12.2019, 13:48 Uhr

Hallo zusammen, kurze Frage zu dem super Artikel. Kann man als gewerblicher Online-Verkäufer, der gleichzeitig auch Hersteller des Produktes (Handwerk plus eigener Shop) ist, die Registrierungspflicht umgehen, indem man die Versandkartons (doppelwellig, neutral unbedruckt, 500x500x200mm) als "wieder zuverwendene Umzugkartons" labelt und den Kunden auf Basis nachhaltiger Interessen bittet, den Karton nicht zu entsorgen sondern für diesen Zweck aufzubewahren?

Ich bringe ca 20-30 Kartons im Monat in Umlauf, allesamt reinste Pappe und tatsächlich als Aufbewahrungs- oder Umzugskarton nutzbar. Die Systembeteiligungspflicht (bzw. "Lizenzierungspflicht") gilt doch nur, wenn Abfall beim Endkunden entsteht und somit würde dies doch aus unserer Sicht nicht gewollt sein, sondern wir rufen direkt zum "Mehrzweck" auf?

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