Leserkommentar zum Artikel

Die Systembeteiligungspflicht (bzw. "Lizenzierungspflicht") - Teil 4 der neuen Serie zum VerpackG

Im vierten Teil der neuen Serie zum Verpackungsgesetz beschäftigen wir uns mit der Systembeteiligungspflicht gemäß neuen Verpackungsgesetz. Um was geht es bei dieser Systembeteiliungspflicht überhaupt? Muss sich jeder Online-Händler zwingend an einem dualen System beteiligen? Was gilt bei gebrauchten Verpackungen und gibt es gesetzliche Privilegierungen, Bagatellgrenzen oder „Freimengen“? Diese und weitere Themen sind Gegenstand dieses Teils.

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Neutrale, große Kartons als Wiederverwendbar kennzeichnen

Beitrag von Manuel
29.12.2019, 13:48 Uhr

Hallo zusammen, kurze Frage zu dem super Artikel. Kann man als gewerblicher Online-Verkäufer, der gleichzeitig auch Hersteller des Produktes (Handwerk plus eigener Shop) ist, die Registrierungspflicht umgehen, indem man die Versandkartons (doppelwellig, neutral unbedruckt, 500x500x200mm) als "wieder zuverwendene Umzugkartons" labelt und den Kunden auf Basis nachhaltiger Interessen bittet, den Karton nicht zu entsorgen sondern für diesen Zweck aufzubewahren?

Ich bringe ca 20-30 Kartons im Monat in Umlauf, allesamt reinste Pappe und tatsächlich als Aufbewahrungs- oder Umzugskarton nutzbar. Die Systembeteiligungspflicht (bzw. "Lizenzierungspflicht") gilt doch nur, wenn Abfall beim Endkunden entsteht und somit würde dies doch aus unserer Sicht nicht gewollt sein, sondern wir rufen direkt zum "Mehrzweck" auf?

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