Dufte Entscheidung des EuGH – Verkauf von Duftproben untersagt
Duftproben, die vom Markeninhaber mit den Siegeln „Unverkäuflich“ und „Demonstration“ gekennzeichnet wurden, dürfen nicht weiterverkauft werden. Dies entschied der EuGH am 3. Juni 2010 (Rs. C-127/09) mit der Begründung, dass sich das Markenrecht an diesen zu Testzwecken mitgelieferten Probedüften nicht erschöpft habe. Die fehlende Einwilligung zum Weiterverkauf ergebe sich insbesondere aus den aufgebrachten Siegeln.
Dies ist das gesetzliche Angebot?
Beitrag von Tst
03.12.2019, 12:29 Uhr
Ich würde gerne wissen, ob dieses Angebot legal ist:
https://rover.ebay.com/rover/0/0/0?mpre=https%3A%2F%2Fwww.ebay.de%2Fulk%2Fitm%2F293331324883
Kann der Verkäufer in diesem Fall eine Abmahnung erhalten?
Danke im Voraus
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