Leserkommentar zum Artikel

Marktplatzhändler müssen Erfassungsbescheinigung nach §§ 22f UStG vorlegen

An dieser Stelle möchten wir Onlinehändler, die auf Marktplätzen wie z.B. Amazon, eBay oder etsy anbieten erinnern, möglichst rasch die nötige Erfassungsbescheinigung nach § 22f UStG beim Marktplatzbetreiber einzureichen.

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Marktplatz ohne direkten Verkauf

Beitrag von Sabine O.
25.09.2019, 19:34 Uhr

Hallo, ich gehe demnächst mit einem B2B Marktplatz online, in dem Produkte angeboten werden. Allerdings kann man nicht kaufen, sondern mit dem Verkäufer über "Angebot anfragen" in direkten Kontakt treten. Ist die Erfassungsbescheinigung dann auch notwendig?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Definition "Marktplatz" von Britta Hackenberger, 02.08.2019, 12:47 Uhr

    Danke für die Erinnerung! Ich bin nun etwas unsicher, welche Verkaufsplattformen überhaupt als Marktplätze gelten und eine Bescheinigung brauchen. Wie sieht es z.B. mit makerist, crazypatterns, sewunity und alles-fuer-selbermacher aus?

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