Kommentar verfassen: Nicht vergessen: Marktplatzhändler müssen zeitnah Erfassungsbescheinigung nach §§ 22f UStG vorlegen

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Nicht vergessen: Marktplatzhändler müssen zeitnah Erfassungsbescheinigung nach §§ 22f UStG vorlegen

vom 25.07.2019, 08:13 Uhr
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