Kommentar verfassen: Nicht vergessen: Marktplatzhändler müssen zeitnah Erfassungsbescheinigung nach §§ 22f UStG vorlegen
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Nicht vergessen: Marktplatzhändler müssen zeitnah Erfassungsbescheinigung nach §§ 22f UStG vorlegen
vom 25.07.2019, 08:13 Uhr
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Hallo,
ich gehe demnächst mit einem B2B Marktplatz online, in dem Produkte angeboten werden. Allerdings kann man nicht kaufen, sondern mit dem Verkäufer über "Angebot anfragen" in direkten Kontakt...
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Danke für die Erinnerung!
Ich bin nun etwas unsicher, welche Verkaufsplattformen überhaupt als Marktplätze gelten und eine Bescheinigung brauchen.
Wie sieht es z.B. mit makerist, crazypatterns,...
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