Leserkommentar zum Artikel

Rechtscheck: Probleme beim Online-Verkauf von Lebensmitteln

Prognosen von renommierten Marktanalytikern zufolge soll der Online-Handel mit Lebensmitteln innerhalb der nächsten Jahre ein rasantes Wachstum erfahren. Freilich bieten E-Food-Portale viele dem Einzelhandel verwehrte Vorteile, ermöglichen sie doch stressfreie Bedarfskäufe sowie eine Überwindung von Verfügbarkeitsengpässen und entgegenstehenden Ladenöffnungszeiten. hinweghelfen. Allerdings bestehen neben Steinen, die ambitionierten Online-Foodshops durch zahlreiche Kennzeichnungs- und Informationspflichten in den Weg gelegt werden, derzeit auch rein tatsächliche Probleme bei der Pünktlichkeit, der Qualität und der Frische der Lieferungen. Der folgende Beitrag analysiert die praktischen Hürden bei der Abwicklung von Online-Lebensmittelbestellungen und unterzieht sie insbesondere mit Blick auf bestehende Verbraucherrechte einer juristischen Bewertung.

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Annahmeverweigerung aufgrund eines Mangels

Beitrag von Alexander Vogt
17.06.2019, 17:26 Uhr

Hallo,

problematisch erscheint in dieser Hinsicht folgende Konstellation:

Der Gläubiger verweigert die Annahme des Pakets (Lebensmittel), weil der Karton beschädigt ist und ein Gemüsestück "hinausschaut", ohne jedoch die Ware auf Mängel zu überprüfen. In diesem Fall trifft den Verkäufer ja grundsätzlich die Beweispflicht der mangelfreien Lieferung der Ware.

Nun ist bei Lebensmitteln so, dass Verkäufer bei Nichtannahme die Ware direkt an weitere Institutionen spenden, da durch die Rücksendung, die erneute Verarbeitung und einen erneuten Verkauf die Gefahr besteht, dass die Ware verdirbt.

Wie könnte der Verkäufer in diesem Fall die Mangelfreiheit der Ware beweisen?

Vielen Dank!

Beste Grüße

Alexander Vogt

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