Leserkommentar zum Artikel

Neue Kennzeichnungspflichten beim Online-Verkauf von Wein

Die EU-Kommission hat durch die Verordnung Nr. 2019/33 die geltenden Kennzeichnungsvorschriften für Weinerzeugnisse abgeändert. Unser aktueller Beitrag zeigt, wie Weine im Online-Handel ab sofort zu kennzeichnen sind.

» Artikel lesen


Was ist mit Artikel 48 - Angabe zur Kohlensäure?

Beitrag von Thomas Reich
13.02.2019, 11:19 Uhr

Muss das nicht auch im Online-Shop stattfinden?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Kohlensäure von IT-Recht Kanzlei, 13.02.2019, 12:37 Uhr

    Sehr geehrter Herr Reich, richtig. Sofern Schaum- oder Perlwein Kohlensäure zugesetzt wird, ist Art. 48 der VO 2019/33 ebenfalls zu beachten. Unser Beitrag befasst sich aber primär mit dem Verkauf von Wein in seiner klassischen Form, der keine Kohlensäure enthält.

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei